0. JEDER KANDIDAT, DER EINE BESCHWERDE WEGEN SEINER PRÜFUNG AN DAS I.B.E. RICHTET, MUSS NACH ERHALT DES PRÜFUNGSERGEBNISSES DIE GENANNTEN FRISTEN EINHALTEN.

Beschwerden an das I.B.E.

Falls sich ein Kandidat bei einem Misserfolg nach einer I.B.E. Prüfung beschweren möchte, kann das ohne zusätzliche Gebühr in den unten genannten Fristen erfolgen.

 

A. Kommentare zu schriftlichen Prüfungsaufgaben

Das I.B.E. bemüht sich ständig die Qualität und Klarheit von Prüfungsaufgaben zu verbessern. Während der schriftlichen Prüfung sollten die Kandidaten Kommentare zu jeder Frage schreiben, die sie verändert haben möchten, oder die sie als unklar empfinden.

Kommentare sollten auf einem Extrablatt oder auch direkt neben der Frage geschrieben werden. Die Beurteilbarkeit der Frage muß aber erhalten bleiben. Fragennummer, Datum und Prüfungsblock sollten dabei klar erkennbar sein. Schreiben Sie bitte leserlich.

Alle Kommentare werden sorgfältig beachtet. Falls es Zweifel an der Korrektheit der Frage gibt, können teilnehmenden Kandidaten für eine korrekte Antwort, die von der ursprünglich geforderten abweicht, einen Punkt erhalten. Oft werden solche Fragen vor der Wiederaufnahme in den Fragenpool überarbeitet.

Verstehen Sie bitte, dass wir Kandidaten haben, die viele Sprachen sprechen und in verschiedenen medizinischen Terminologien ausgebildet wurden. Übersetzungsprobleme sind trotz unserer besten Anstrengungen oft unvermeidlich. Wir begrüßen Ihre Mitarbeit, um den höchstmöglichen Stand unserer Prüfungsfragen zu erreichen.

FRISTEN

Für die Prüfung zu berücksichtigende Kommentare müssen direkt bei der Prüfung abgegeben werden. Zusätzliche Kommentare zum Inhalt von Prüfungsaufgaben werden aber jederzeit angenommen, beeinflussen jedoch nicht das Prüfungsergebnis.

 

B. Ergebnis der schriftlichen Prüfung:

Wenn ein Kandidat annimmt, dass ein Bewertungsfehler bei seiner Prüfung aufgetreten ist, kann er eine Überprüfung beantragen. (Beschwerde nur durch den Kandidaten möglich!)

FRISTEN

Ein Ersuchen um eine erneute Überprüfung der schriftlichen Prüfung muss dem Präsidenten des I.B.E. innerhalb 3 Monate nach Erhalt des schriftlichen Prüfungsergebnisses durch den Kandidaten vorgelegt werden.

 

C. Praktische Prüfung - Videonachprüfung

Ein Kandidat kann die nochmalige Beurteilung des Prüfungsvideos beantragen. Dieses wird zum Zweck der Ausbildung getan, so dass der Kandidat seine Fehler sehen und erkennen kann. Einer Wiederholung der Fehler kann so vorgebeugt werden. Der Kandidat kann das Video nur in Anwesenheit von I.B.E. Prüfern betrachten. Eine Kopie des Videos wird ihm nicht ausgehändigt.

FRISTEN

Ein Ersuchen um Video- Überprüfung muss beim Präsidenten des I.B.E. innerhalb 3 Monaten nach Erhalt des schriftlichen Ergebnisses der praktischen Prüfung durch den Kandidaten schriftlich erfolgen.

 

D. Praktische Prüfung

Falls nach einer Video- Überprüfung, der Kandidat der Ansicht ist, dass die Prüfung durch eine Fehlbeurteilung nicht bestanden wurde, kann er den Antrag stellen, dass die Prüfung nochmals durch I.B.E. Prüfer beurteilt wird, die nicht bei der Originalprüfung dabei waren.

Der Kandidat soll dazu eine schriftliche Liste von Punkten vorlegen, in der er seine Gründe darlegt, warum er sich falsch beurteilt fühlt und warum er die Prüfung bestanden haben müsste.

FRISTEN

Ein Ersuchen um nochmalige Beurteilung einer praktischen Prüfung muss bei dem Präsidenten des I.B.E. innerhalb von 3 Monaten nach der Video- Überprüfung durch den Kandidaten gestellt werden.

Der Präsident des I.B.E. wird drei Board- Mitglieder ernennen, die nicht an der ursprünglichen Prüfung teilgenommen haben. Diese Mitglieder werden die vorliegenden Video- Aufnahmen nochmals beurteilen. Sie sollen Zugang zu den Einwänden des Kandidaten und zu den Kopien der originalen Bewertungsbögen haben. Auf Grund der nochmaligen Bewertung werden die Prüfer durch Mehrheitsbeschluss entscheiden.

 

A. Die Prüfung ist nicht bestanden

Die Prüfung ist nicht bestanden wenn der Kandidat zu viele falsche Antworten in der Prüfung gab. Der Misserfolg entspricht einer fehlenden Fähigkeit des Kandidaten die Fragen entsprechend der festgelegten Schwerpunkte der praktischen Prüfung des I.B.E. zu beantworten. Auch einige dabei festgestellte Formfehler ändern das Ergebnis der Prüfung nicht.

 

B. Die Prüfung ist bestanden

Dieser Abschluss ist erreicht, wenn der Kandidat ausreichende korrekte Antworten in der Prüfung gab, die den festgelegten Zielen des I.B.E entsprachen. Die praktische Prüfung wird anerkannt, auch wenn einige Fehler in der Durchführung der Prüfung gemacht wurden.

 

C. Bei der Durchführung der Prüfung wurden zu viele formale Fehler gemacht

In diesem Fall wird dem Kandidaten die Möglichkeit angeboten, die praktische Prüfung ohne erneute Prüfungsgebühren zu wiederholen.

 

Die Nachprüfungsprozedur muss innerhalb von 4 Monaten nach Eingang des Widerspruchs des Kandidaten beim I.B.E. beendet sein.

Falls der Kandidat nach dem Einspruch beim I.B.E. und der Durchführung der oben genannten Prozedur nach wie vor nicht mit dem Ergebnis seiner Beurteilung (schriftlich oder praktisch) einverstanden ist, kann er seinen Einspruch an ein unabhängiges Board des I.C.A.K. richten. (Entsprechend den internationalen Statuten) Die Kontaktaufnahme zum Präsidenten des International Council des I.C.A.K. muss bis spätestens 6 Monate nach Erhalt des Ergebnisses des Einspruches beim I.B.E. erfolgen. Diese Eingabe wird gemäß den Regeln und den Verfahren durchgeführt, die vom International Council festgelegt wurden.